Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) einfach erklärt

11. Mai 2026 | 6 Min. Lesezeit

Umsatzsteuervoranmeldung UVA einfach erklärt

Die Umsatzsteuervoranmeldung – kurz UVA – gehört zu den regelmäßigen Pflichten jedes umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers in Österreich. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die UVA wissen müssen.

Was ist die UVA?

Mit der Umsatzsteuervoranmeldung melden Sie dem Finanzamt regelmäßig, wie viel Umsatzsteuer Sie eingenommen haben (durch Ihre Rechnungen) und wie viel Vorsteuer Sie bezahlt haben (durch Einkäufe und Betriebsausgaben). Die Differenz – die sogenannte Zahllast – müssen Sie an das Finanzamt überweisen.

Einfach gesagt: Zahllast = eingenommene USt – bezahlte Vorsteuer

Ist die Vorsteuer höher als die eingenommene USt, ergibt sich ein Guthaben, das Ihnen das Finanzamt zurückerstattet (Vorsteuerüberhang).

Wer muss die UVA abgeben?

Grundsätzlich jeder Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtig ist. Ausgenommen sind Kleinunternehmer (Jahresumsatz bis 35.000 € netto), die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Die Häufigkeit der Abgabe richtet sich nach dem Vorjahresumsatz:

  • Monatlich: bei einem Vorjahresumsatz über 100.000 €
  • Vierteljährlich: bei einem Vorjahresumsatz bis 100.000 €

Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 30.000 € können von der UVA-Pflicht befreit werden – die Umsatzsteuer wird dann erst mit der Jahreserklärung abgerechnet.

Welche Fristen gelten?

Die UVA muss bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Voranmeldungszeitraum abgegeben und bezahlt werden:

  • UVA für Jänner → Frist: 15. März
  • UVA für Februar → Frist: 15. April
  • UVA für Q1 (Jän–Mär) → Frist: 15. Mai

Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Was wird in der UVA gemeldet?

Die UVA enthält im Wesentlichen drei Angaben:

  1. Gesamtbetrag der Umsätze – aufgeteilt nach Steuersätzen (20 %, 10 %, 13 %)
  2. Gesamtbetrag der Vorsteuer – aus allen Eingangsrechnungen mit ausgewiesener USt
  3. Zahllast oder Gutschrift – die Differenz zwischen USt und Vorsteuer

Zusätzlich gibt es Kennzahlen für innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge-Leistungen und steuerfreie Umsätze.

Abgabe über FinanzOnline

Die UVA wird elektronisch über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) abgegeben. Dort finden Sie unter „Eingaben" → „Erklärungen" → „Umsatzsteuervoranmeldung" das entsprechende Formular. Die Kennzahlen tragen Sie dort ein und übermitteln die Erklärung mit einem Klick.

Die Zahlung erfolgt auf das Finanzamtskonto, das Sie ebenfalls in FinanzOnline finden. Richten Sie am besten einen Dauerauftrag oder eine Erinnerung ein.

Häufige Fehler bei der UVA

  • Falsche Zuordnung zum Zeitraum: Entscheidend ist der Leistungszeitraum, nicht das Rechnungsdatum.
  • Vorsteuer aus fehlerhaften Rechnungen: Nur Rechnungen mit allen Pflichtangaben berechtigen zum Vorsteuerabzug.
  • Vergessene Eingangsrechnungen: Führen Sie laufend Buch, damit Sie keine Vorsteuer verschenken.
  • Fristversäumnis: Verspätete Abgabe kann zu einem Verspätungszuschlag von bis zu 2 % der Zahllast führen.

Tipp: Auswertungen aus dem Rechnungsprogramm nutzen

Wenn Sie Ihre Rechnungen in volvi schreiben, können Sie Ihre Umsätze nach Zeitraum und Steuersatz auswerten lassen. Das erleichtert das Ausfüllen der UVA erheblich und reduziert Fehler. Viele Steuerberater nehmen auch einen BMD-Export entgegen, den Sie direkt generieren können.

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