Steuertermine 2026: Alle Fristen für österreichische Unternehmer
12. Jänner 2026 | 4 Min. Lesezeit
Wer Fristen versäumt, zahlt drauf – im wahrsten Sinne des Wortes. Damit Ihnen das 2026 nicht passiert, finden Sie hier alle wichtigen Steuertermine für österreichische Unternehmer auf einen Blick. Vom UVA-Termin bis zur Jahreserklärung: So behalten Sie den Überblick.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die UVA ist für die meisten Unternehmer die häufigste Abgabepflicht. Je nach Umsatzhöhe gilt eine unterschiedliche Abgabefrequenz:
- Monatliche UVA (Jahresumsatz über 100.000 €): Fällig am 15. des zweitfolgenden Monats. Die UVA für Jänner 2026 ist also am 15. März 2026 fällig.
- Vierteljährliche UVA (Jahresumsatz bis 100.000 €): Fällig am 15. des zweitfolgenden Monats nach Quartalsende – also am 15.5., 15.8., 15.11. und 15.2. des Folgejahres.
Wichtig: Diese Fristen gelten sowohl für die Abgabe der Erklärung als auch für die Zahlung der Umsatzsteuer.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden vierteljährlich fällig. Die Termine für 2026 sind:
- 15. Februar 2026 – 1. Quartal
- 15. Mai 2026 – 2. Quartal
- 15. August 2026 – 3. Quartal
- 15. November 2026 – 4. Quartal
Die Höhe wird vom Finanzamt auf Basis Ihres letzten Steuerbescheids festgesetzt. Sollte Ihr Einkommen stark schwanken, können Sie einen Herabsetzungsantrag stellen.
Jahressteuererklärung
Die Steuererklärung für das Geschäftsjahr 2025 muss bis zu folgenden Terminen eingereicht werden:
- 30. April 2026 – bei Abgabe in Papierform
- 30. Juni 2026 – bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline
Wird die Erklärung durch einen Steuerberater erstellt, gelten in der Regel verlängerte Fristen (Quotenregelung). Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater ab.
Sozialversicherung (SVS)
Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihre SVS-Beiträge vierteljährlich. Die Fälligkeiten 2026:
- 28. Februar 2026 – 1. Quartal
- 31. Mai 2026 – 2. Quartal
- 31. August 2026 – 3. Quartal
- 30. November 2026 – 4. Quartal
Die SVS verschickt rechtzeitig eine Vorschreibung. Achten Sie auf die Nachbemessung, wenn Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt – es kann zu Nachzahlungen kommen.
Kommunalsteuer
Unternehmen mit Dienstnehmern sind zur monatlichen Abfuhr der Kommunalsteuer verpflichtet. Die Steuer beträgt 3 % der Bruttolohnsumme und ist jeweils bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten. Die Jahreserklärung muss bis 31. März des Folgejahres abgegeben werden.
Bilanzstichtag 31. Dezember
Für die meisten Unternehmen in Österreich ist der 31. Dezember der Bilanzstichtag. Die Bilanz muss innerhalb von neun Monaten nach dem Stichtag – also bis 30. September 2026 für das Geschäftsjahr 2025 – beim Firmenbuch eingereicht werden (bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen).
Tipp: FinanzOnline-Kalender nutzen
Im FinanzOnline finden Sie unter „Abfragen" einen persönlichen Steuerkalender, der alle Ihre individuellen Fristen anzeigt. Richten Sie sich dort E-Mail-Erinnerungen ein, damit Sie keine Frist verpassen. Alternativ können Sie die Termine in Ihren digitalen Kalender übertragen und Erinnerungen eine Woche vorher einstellen.
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