Steuertermine 2025: Alle wichtigen Fristen für Unternehmer

5. Dezember 2024 | 4 Min. Lesezeit

Steuertermine 2025 Österreich

Das neue Jahr steht vor der Tür – und damit auch zahlreiche steuerliche Fristen und Termine. Damit Sie als Unternehmer in Österreich keinen Termin verpassen, haben wir alle wichtigen Steuertermine für 2025 übersichtlich zusammengestellt.

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die UVA ist für die meisten Unternehmer die wichtigste wiederkehrende steuerliche Pflicht. Je nach Umsatz müssen Sie die UVA monatlich oder vierteljährlich abgeben:

Monatliche UVA (Vorjahresumsatz über 100.000 €)

Die UVA ist jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats fällig:

Zeitraum Fälligkeitsdatum
Jänner 202515. März 2025
Februar 202515. April 2025
März 202515. Mai 2025
April 202515. Juni 2025
Mai 202515. Juli 2025
Juni 202515. August 2025
Juli 202515. September 2025
August 202515. Oktober 2025
September 202515. November 2025
Oktober 202515. Dezember 2025
November 202515. Jänner 2026
Dezember 202515. Februar 2026

Vierteljährliche UVA (Vorjahresumsatz bis 100.000 €)

Quartal Fälligkeitsdatum
1. Quartal (Jän–Mär)15. Mai 2025
2. Quartal (Apr–Jun)15. August 2025
3. Quartal (Jul–Sep)15. November 2025
4. Quartal (Okt–Dez)15. Februar 2026

Hinweis: Die UVA muss elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Gleichzeitig mit der Abgabe ist auch die Zahlung fällig.

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Einkommensteuer (für Einzelunternehmer und Personengesellschaften)

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 muss bis spätestens 30. Juni 2025 in Papierform oder bis 30. September 2025 elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden.

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater eingereicht, gelten verlängerte Fristen (Quotenregelung). In der Regel haben Sie dann bis 31. März 2026 Zeit.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2025

Quartal Fälligkeitsdatum
1. Quartal15. Februar 2025
2. Quartal15. Mai 2025
3. Quartal15. August 2025
4. Quartal15. November 2025

Körperschaftsteuer (für GmbHs und AGs)

Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31. Dezember gelten grundsätzlich dieselben Fristen wie für die Einkommensteuer. Die Mindest-KöSt ist vierteljährlich fällig (jeweils am 15. des Quartalsmonats).

Lohnsteuer und Lohnnebenkosten

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie monatlich folgende Abgaben entrichten:

  • Lohnsteuer (L): Fällig am 15. des Folgemonats
  • Dienstgeberbeitrag (DB): Fällig am 15. des Folgemonats
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Fällig am 15. des Folgemonats
  • Kommunalsteuer: Fällig am 15. des Folgemonats (an die Gemeinde)

Zusätzlich müssen Sie bis Ende Februar 2025 den Lohnzettel (L16) für alle Mitarbeiter des Vorjahres über FinanzOnline übermitteln.

SVS-Beiträge für Selbständige

Als Mitglied der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) zahlen Sie Ihre Beiträge vierteljährlich:

Quartal Fälligkeitsdatum
1. Quartal28. Februar 2025
2. Quartal31. Mai 2025
3. Quartal31. August 2025
4. Quartal30. November 2025

Die SVS-Beiträge werden auf Basis des vorläufigen Einkommens berechnet und nach Vorliegen des Steuerbescheids nachbemessen.

Weitere wichtige Termine

Bilanz-Stichtag

Für Unternehmen mit Bilanzierungspflicht (Umsatz über 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) ist der häufigste Bilanzstichtag der 31. Dezember. Die Bilanz muss innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag erstellt werden – also bis 30. September 2025 für das Geschäftsjahr 2024.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen, müssen Sie monatlich eine Zusammenfassende Meldung über FinanzOnline abgeben. Frist: jeweils der letzte Tag des Folgemonats.

Wirtschaftskammer-Beiträge

Die Grundumlage der Wirtschaftskammer wird in der Regel einmal jährlich vorgeschrieben. Der genaue Termin variiert je nach Bundesland und Fachgruppe.

FinanzOnline-Fristen

Beachten Sie: Die elektronische Einreichung über FinanzOnline gewährt Ihnen in vielen Fällen eine längere Frist als die Papiereinreichung. Nutzen Sie diesen Vorteil und reichen Sie alle Erklärungen elektronisch ein.

Alle Steuertermine 2025 auf einen Blick

Termin Frist Betrifft
15. Feb. 2025ESt/KöSt-Vorauszahlung Q1Alle Unternehmer
28. Feb. 2025Lohnzettel L16 für 2024Arbeitgeber
28. Feb. 2025SVS-Beitrag Q1Selbständige
15. Mai 2025UVA Q1 (vierteljährlich)Unternehmer < 100.000 € Umsatz
15. Mai 2025ESt/KöSt-Vorauszahlung Q2Alle Unternehmer
31. Mai 2025SVS-Beitrag Q2Selbständige
30. Jun. 2025ESt-Erklärung 2024 (Papier)Einzelunternehmer
15. Aug. 2025UVA Q2 (vierteljährlich)Unternehmer < 100.000 € Umsatz
15. Aug. 2025ESt/KöSt-Vorauszahlung Q3Alle Unternehmer
31. Aug. 2025SVS-Beitrag Q3Selbständige
30. Sep. 2025ESt-Erklärung 2024 (FinanzOnline)Einzelunternehmer
30. Sep. 2025Bilanz 2024 (9-Monats-Frist)Bilanzierer
15. Nov. 2025UVA Q3 (vierteljährlich)Unternehmer < 100.000 € Umsatz
15. Nov. 2025ESt/KöSt-Vorauszahlung Q4Alle Unternehmer
30. Nov. 2025SVS-Beitrag Q4Selbständige
15. Feb. 2026UVA Q4 (vierteljährlich)Unternehmer < 100.000 € Umsatz

Tipp: Steuerberater rechtzeitig informieren

Wenn Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, informieren Sie ihn rechtzeitig über alle relevanten Geschäftsvorfälle. Je früher Ihr Steuerberater Ihre Unterlagen erhält, desto besser kann er Sie beraten und Fristen einhalten.

Konkret sollten Sie:

  • Monatlich: Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen an den Steuerberater übermitteln
  • Quartalsweise: Kontoauszüge und Kassenberichte weiterleiten
  • Jährlich: Alle Unterlagen für die Steuererklärung bis spätestens März zusammenstellen
  • Bei Bedarf: Über Investitionen, Neueinstellungen oder besondere Geschäftsvorfälle zeitnah informieren

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