Preiserhöhung kommunizieren: So informieren Sie Ihre Kunden
17. August 2026 | 5 Min. Lesezeit
Materialkosten steigen, Energiepreise klettern, der Mindestlohn erhöht sich – irgendwann müssen auch Sie Ihre Preise anpassen. Doch wie sagen Sie das Ihren Kunden, ohne sie zu verlieren? Mit der richtigen Kommunikation gelingt es.
Wann ist eine Preiserhöhung gerechtfertigt?
Eine Preisanpassung ist dann gerechtfertigt, wenn Ihre Kosten gestiegen sind und Sie die Erhöhung sachlich begründen können. Typische Gründe:
- Materialkosten: Holz, Metall, Baustoffe – die Einkaufspreise sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
- Energiekosten: Strom, Gas und Treibstoff sind teurer geworden und wirken sich auf Ihre Kalkulation aus.
- Lohnkosten: Höhere Kollektivvertragslöhne, steigende SVS-Beiträge und Inflation machen Anpassungen notwendig.
- Gesetzliche Änderungen: Neue Auflagen, Zertifizierungen oder Entsorgungsvorschriften verursachen zusätzliche Kosten.
Wichtig: Erhöhen Sie nicht einfach stillschweigend. Kunden, die den höheren Preis erst auf der Rechnung sehen, reagieren verärgert.
Rechtzeitig und transparent informieren
Informieren Sie Ihre Kunden mindestens 4–6 Wochen vor der Preiserhöhung. Das gibt ihnen Zeit, sich darauf einzustellen, und zeigt Respekt.
Wählen Sie den passenden Kanal:
- Persönliches Gespräch: Bei wichtigen Stammkunden die beste Wahl. Zeigt Wertschätzung.
- Individuelles Schreiben: Per E-Mail oder Brief. Persönlich formuliert, nicht als Massenmail.
- Allgemeine Information: Auf der Website oder als Aushang im Betrieb – aber nur als Ergänzung, nicht als einzige Kommunikation.
So formulieren Sie die Preiserhöhung
Vermeiden Sie das Wort „Preiserhöhung", wenn möglich. Sprechen Sie stattdessen von einer „Preisanpassung" – das klingt neutraler und signalisiert, dass die Änderung marktbedingt ist.
Formulierungsbeispiel per E-Mail:
„Sehr geehrte Frau Hofer,
in den vergangenen Monaten sind unsere Material- und Energiekosten spürbar gestiegen. Um Ihnen weiterhin die gewohnte Qualität bieten zu können, müssen wir unsere Preise zum 1. Oktober 2026 anpassen.
Konkret bedeutet das eine Anpassung unserer Stundensätze um 5 %. Bereits bestätigte Angebote behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"
Mehrwert betonen
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihren Kunden zu zeigen, was sie für den Preis bekommen:
- Qualität der verwendeten Materialien
- Fachliche Kompetenz und Erfahrung Ihres Teams
- Zuverlässigkeit und termingerechte Ausführung
- Garantie- und Gewährleistungsansprüche
- Persönliche Betreuung und kurze Reaktionszeiten
Gestaffelte Erhöhung statt Preissprung
Wenn die notwendige Anpassung größer ausfällt (z. B. 15–20 %), kann eine gestaffelte Erhöhung sinnvoll sein. Erhöhen Sie beispielsweise in zwei Schritten über sechs Monate. Das wirkt moderater und gibt Kunden Zeit zur Anpassung.
Bestehende Angebote einhalten
Bereits abgegebene und noch gültige Angebote sollten Sie zum alten Preis ausführen. Das ist nicht nur rechtlich geboten (ein Angebot ist bindend, solange die Bindefrist läuft), sondern auch eine Frage des Vertrauens. Kunden, die sich auf Ihr Wort verlassen können, bleiben Ihnen treu.
Was tun bei Widerstand?
Manche Kunden werden nachverhandeln wollen. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt:
- Erklären Sie sachlich die Gründe
- Bieten Sie gegebenenfalls alternative Lösungen an (z. B. reduzierter Leistungsumfang)
- Machen Sie keine Ausnahmen, die Sie nicht durchhalten können
- Akzeptieren Sie, dass einzelne Kunden abspringen – das ist normal und oft verkraftbar
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