Pflichtangaben auf der Rechnung: Der vollständige Leitfaden

9. Februar 2026 | 7 Min. Lesezeit

Pflichtangaben auf der Rechnung in Österreich

Eine fehlerhafte Rechnung kann den Vorsteuerabzug Ihres Kunden gefährden – und zu unangenehmen Rückfragen führen. Damit Ihre Rechnungen rechtlich einwandfrei sind, finden Sie hier alle Pflichtangaben gemäß § 11 UStG im Überblick.

Die 11 Pflichtangaben auf jeder Rechnung

Gemäß § 11 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss jede Rechnung in Österreich folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers – Ihr vollständiger Firmenname und Ihre Geschäftsadresse, wie beim Finanzamt gemeldet.
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers – Der vollständige Name und die Adresse Ihres Kunden.
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung – Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wird.
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer – Eine einmalige, fortlaufende Nummer zur eindeutigen Identifikation. Lücken oder Doppelungen sind nicht zulässig.
  5. UID-Nummer des Ausstellers – Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Pflicht bei Rechnungen über 400 € brutto).
  6. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung – Was wurde geliefert oder geleistet? Die Beschreibung muss so genau sein, dass die Leistung nachvollziehbar ist.
  7. Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung – Wann wurde die Leistung erbracht bzw. die Lieferung ausgeführt?
  8. Nettobetrag – Der Entgeltbetrag ohne Umsatzsteuer.
  9. Umsatzsteuersatz – In Österreich meist 20 %, ermäßigt 10 % oder 13 %.
  10. Umsatzsteuerbetrag – Der auf den Nettobetrag entfallende Steuerbetrag in Euro.
  11. Bruttobetrag – Die Gesamtsumme inklusive Umsatzsteuer.

Sonderregel: Kleinbetragsrechnung bis 400 €

Bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von höchstens 400 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen. Folgende Angaben genügen:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung
  • Bruttobetrag (Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe)
  • Steuersatz

Die UID-Nummer, die Anschrift des Empfängers und eine fortlaufende Rechnungsnummer sind bei Kleinbetragsrechnungen nicht verpflichtend – aber dennoch empfehlenswert.

Sonderregel: B2B-Rechnungen über 10.000 €

Übersteigt der Rechnungsbetrag 10.000 € brutto bei einem Geschäft zwischen zwei Unternehmen, muss zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung angegeben werden. Fragen Sie daher bei größeren Aufträgen rechtzeitig nach der UID Ihres Kunden.

Sonderfall: Kleinunternehmerregelung

Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG, Jahresumsatz bis 35.000 € netto), stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Anstelle des Steuersatzes und -betrags muss folgender Hinweis auf der Rechnung stehen:

„Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"

Achtung: Weisen Sie versehentlich Umsatzsteuer aus, schulden Sie diese dem Finanzamt – auch wenn Sie als Kleinunternehmer eigentlich befreit wären.

Checkliste: Rechnung vor dem Versand prüfen

Gehen Sie vor jedem Rechnungsversand diese Punkte durch:

  • Stimmen Name und Adresse von Aussteller und Empfänger?
  • Ist das Rechnungsdatum korrekt?
  • Ist die Rechnungsnummer fortlaufend und einmalig?
  • Ist die Leistungsbeschreibung aussagekräftig genug?
  • Stimmt der Leistungszeitraum?
  • Sind Netto, USt-Satz, USt-Betrag und Brutto korrekt berechnet?
  • Ist die UID-Nummer angegeben (ab 400 € brutto)?
  • Bei B2B über 10.000 €: Ist die UID des Kunden angegeben?

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