Kleinunternehmerregelung in Österreich – was Sie wissen müssen
Veröffentlicht am 18. September 2023
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Gründer und Selbstständige in Österreich ein wichtiges Thema. Sie befreit Unternehmer mit geringem Jahresumsatz von der Umsatzsteuer – das vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Doch was genau bedeutet diese Regelung, welche Grenzen gelten und wann lohnt sich vielleicht sogar ein freiwilliger Verzicht? In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie über die Kleinunternehmerregelung wissen müssen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG befreit Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 € (netto) von der Umsatzsteuerpflicht. Das bedeutet: Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben.
Wichtig: Die Grenze von 35.000 € bezieht sich auf den Nettoumsatz. Ein einmaliges Überschreiten um bis zu 15 % innerhalb von fünf Jahren wird toleriert – Sie verlieren die Kleinunternehmerregelung dann nicht sofort.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Einfachere Buchhaltung: Keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) notwendig
- Günstigere Preise für Privatkunden: Da keine USt aufgeschlagen wird, können Sie Privatkunden günstigere Endpreise anbieten
- Weniger Verwaltungsaufwand: Keine monatliche oder vierteljährliche UVA beim Finanzamt
- Wettbewerbsvorteil bei B2C: Privatkunden vergleichen Bruttopreise – ohne USt sind Ihre Preise oft attraktiver
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug: Sie können die Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe und Investitionen nicht vom Finanzamt zurückholen
- Nachteil bei B2B-Kunden: Geschäftskunden können bei Ihren Rechnungen keine Vorsteuer geltend machen
- Umsatzgrenze beachten: Bei Überschreitung der 35.000 €-Grenze müssen Sie rückwirkend Umsatzsteuer abführen
Was muss auf der Rechnung stehen?
Als Kleinunternehmer dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen müssen Sie einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anbringen. Der übliche Text lautet:
„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG"
Wenn Sie versehentlich Umsatzsteuer auf einer Rechnung ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt – auch wenn Sie eigentlich Kleinunternehmer sind. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihre Rechnungen korrekt erstellt werden. Mit volvi können Sie die Kleinunternehmerregelung in den Einstellungen aktivieren – der Hinweistext wird dann automatisch auf jeder Rechnung angezeigt.
UID-Nummer als Kleinunternehmer
Auch als Kleinunternehmer können Sie eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragen. Das ist sogar notwendig, wenn Sie:
- Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehen (innergemeinschaftlicher Erwerb)
- Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen
- Auf bestimmten Online-Plattformen verkaufen möchten
Die Beantragung einer UID-Nummer bedeutet nicht automatisch, dass Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Achten Sie aber darauf, den Hinweis zur Steuerbefreiung trotzdem auf Ihren Rechnungen anzugeben.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Steuerpflicht). Das kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie hohe Investitionen tätigen: Bei der Anschaffung von Werkzeug, Maschinen oder Fahrzeugen können Sie die Vorsteuer zurückholen – das kann mehrere tausend Euro ausmachen
- Ihre Kunden überwiegend Unternehmen sind: B2B-Kunden ist der Bruttopreis egal, da sie die Vorsteuer ohnehin abziehen können
- Sie die Umsatzgrenze bald erreichen: Wenn absehbar ist, dass Sie die 35.000 € überschreiten, kann ein frühzeitiger Wechsel sinnvoll sein
Achtung: Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet Sie für mindestens fünf Jahre. In dieser Zeit müssen Sie Umsatzsteuer verrechnen und regelmäßig UVA abgeben.
Rechnungen als Kleinunternehmer einfach erstellen
Egal ob mit oder ohne Umsatzsteuer – mit volvi erstellen Sie Ihre Rechnungen in wenigen Klicks. Die Kleinunternehmerregelung wird automatisch berücksichtigt, der Hinweistext erscheint auf jeder Rechnung. Probieren Sie es aus!
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