Neue Kleinunternehmergrenze 2025: Was ändert sich?

10. Januar 2025 | 6 Min. Lesezeit

Kleinunternehmergrenze 2025 Änderungen

Ab 2025 gilt in Österreich eine neue Kleinunternehmergrenze: Die Umsatzgrenze wird von 35.000 Euro auf 55.000 Euro angehoben. Gleichzeitig gibt es eine EU-weite Regelung, die auch grenzüberschreitend Vereinfachungen bringt. Wir erklären, was sich konkret ändert und was Sie als Unternehmer beachten müssen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer mit geringem Jahresumsatz von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gegenzug dürfen Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Diese Regelung ist besonders attraktiv für Einzelunternehmer, Freiberufler und kleine Handwerksbetriebe, die überwiegend an Privatkunden liefern.

Die neue Grenze: 55.000 Euro statt 35.000 Euro

Bisher lag die Umsatzgrenze bei 35.000 Euro netto pro Kalenderjahr. Ab dem 1. Jänner 2025 wird diese Grenze auf 55.000 Euro netto angehoben. Das bedeutet, dass deutlich mehr Unternehmen von der Steuerbefreiung profitieren können.

Für viele Handwerker und Dienstleister, die knapp über der bisherigen Grenze lagen, entfällt nun die Pflicht zur Umsatzsteuerverrechnung. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

Neue Toleranzregel: 10 Prozent Überschreitung

Neu ab 2025 ist auch die überarbeitete Toleranzregel. Bisher galt: Wer die Grenze einmalig um bis zu 15 Prozent überschreitet, verliert die Kleinunternehmerregelung nicht sofort. Diese Toleranz wird auf 10 Prozent geändert – allerdings bezogen auf die neue, höhere Grenze von 55.000 Euro.

Das bedeutet konkret: Bis zu einem Umsatz von 60.500 Euro (55.000 Euro + 10 %) bleiben Sie im Jahr der Überschreitung noch Kleinunternehmer. Erst ab dem Folgejahr unterliegen Sie dann der Regelbesteuerung.

Wichtig: Die Toleranzregel gilt nur einmalig. Wird die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, greift die Regelbesteuerung sofort.

EU-weite Kleinunternehmerregelung bis 100.000 Euro

Eine weitere Neuerung betrifft die grenzüberschreitende Tätigkeit. Ab 2025 können Kleinunternehmer die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, sofern ihr EU-weiter Gesamtumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.

Bisher war die Kleinunternehmerregelung auf den Ansässigkeitsstaat beschränkt. Ein österreichischer Tischler, der auch Kunden in Deutschland bedient, musste sich dort umsatzsteuerlich registrieren. Mit der neuen EU-Regelung kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland als Kleinunternehmer auftreten.

Voraussetzung dafür ist eine spezielle Registrierung über das Finanzamt, bei der eine EU-Kleinunternehmer-Identifikationsnummer vergeben wird.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Überschreiten Sie die Grenze von 55.000 Euro (bzw. 60.500 Euro mit Toleranz), passiert Folgendes:

  • Umsatzsteuerpflicht: Ab dem Folgejahr müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen.
  • Vorsteuerabzug: Gleichzeitig dürfen Sie nun die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen – das kann bei größeren Investitionen vorteilhaft sein.
  • UVA-Pflicht: Sie müssen Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich) beim Finanzamt einreichen.
  • Rechnungsanpassung: Ihre Rechnungen müssen ab sofort alle Pflichtangaben gemäß § 11 UStG enthalten, einschließlich des USt-Betrags.

Option auf Regelbesteuerung

Auch wenn Sie unter der Kleinunternehmergrenze liegen, können Sie freiwillig auf die Steuerbefreiung verzichten (sogenannte „Option zur Regelbesteuerung"). Das kann sinnvoll sein, wenn:

  • Sie überwiegend an Geschäftskunden (B2B) liefern, die sich die Vorsteuer ohnehin abziehen
  • Sie größere Investitionen planen und den Vorsteuerabzug nutzen möchten
  • Sie regelmäßig Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehen

Der Verzicht ist beim Finanzamt zu erklären und bindet Sie für mindestens fünf Jahre.

Praktisches Beispiel

Frau Berger betreibt einen kleinen Malerinnungsbetrieb in Graz. Im Jahr 2024 lag ihr Umsatz bei 42.000 Euro netto – sie war damit über der alten Grenze von 35.000 Euro und musste Umsatzsteuer verrechnen. Ab 2025 liegt sie mit demselben Umsatz deutlich unter der neuen Grenze von 55.000 Euro und kann zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren.

Das spart ihr nicht nur die Umsatzsteuervoranmeldung, sondern macht ihre Preise für Privatkunden um 20 Prozent günstiger – ein echter Wettbewerbsvorteil.

Fazit

Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro ist eine deutliche Entlastung für viele österreichische Klein- und Kleinstunternehmen. Prüfen Sie, ob die Regelung für Ihren Betrieb in Frage kommt, und besprechen Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.

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