Kleinbetragsrechnung in Österreich: Regeln bis 400 Euro
5. September 2025 | 4 Min. Lesezeit
Nicht jede Rechnung muss alle Pflichtangaben einer vollständigen Rechnung enthalten. Für Rechnungen bis 400 Euro brutto gibt es in Österreich vereinfachte Vorschriften – die sogenannte Kleinbetragsrechnung. Was Sie weglassen dürfen, was trotzdem drauf muss und welche Fehler häufig passieren, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung für Beträge bis 400 Euro inklusive Umsatzsteuer (brutto). Die Rechtsgrundlage findet sich in § 11 Abs. 6 UStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 140/2003.
Der Vorteil: Bei Rechnungen unter dieser Grenze können bestimmte Pflichtangaben entfallen, was die Rechnungsstellung schneller und unkomplizierter macht. Das ist besonders praktisch für Handwerker, die viele kleine Aufträge abwickeln – etwa den Austausch eines Wasserhahns oder eine kleine Reparatur.
Welche Pflichtangaben entfallen?
Bei einer Kleinbetragsrechnung müssen Sie folgende Angaben nicht anführen:
- Name und Adresse des Leistungsempfängers: Sie müssen nicht angeben, an wen die Rechnung gerichtet ist. Das macht die Ausstellung vor Ort besonders schnell.
- UID-Nummer des Leistungsempfängers: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden ist nicht erforderlich.
- Gesonderter Ausweis des Steuerbetrags: Es genügt, den Steuersatz anzugeben – den Steuerbetrag müssen Sie nicht separat ausweisen.
Was muss trotzdem auf der Kleinbetragsrechnung stehen?
Auch wenn einige Angaben entfallen, gibt es Pflichtbestandteile, die auf jeder Kleinbetragsrechnung stehen müssen:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers: Ihre eigene Firma mit vollständiger Adresse.
- Beschreibung der Leistung oder Lieferung: Was haben Sie geliefert oder geleistet? Eine klare, nachvollziehbare Bezeichnung ist erforderlich.
- Tag oder Zeitraum der Lieferung/Leistung: Wann wurde die Arbeit erbracht?
- Bruttobetrag: Der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer.
- Steuersatz: Der angewandte Umsatzsteuersatz (z. B. 20 % oder 10 %).
- Ausstellungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wurde.
Beispiel einer Kleinbetragsrechnung
Ein Installateur repariert einen tropfenden Wasserhahn. Die Reparatur dauert 30 Minuten, inklusive Material beträgt der Gesamtpreis 180 Euro brutto. Da der Betrag unter 400 Euro liegt, genügt eine Kleinbetragsrechnung:
- Installateur Müller GmbH, Hauptstraße 12, 1010 Wien
- Reparatur Wasserhahn (Küche), inkl. Dichtung
- Leistungsdatum: 05.09.2025
- Gesamtbetrag: 180,00 Euro (inkl. 20 % USt)
- Rechnungsdatum: 05.09.2025
Name und Adresse des Kunden sind hier nicht erforderlich.
Abgrenzung zur normalen Rechnung
Sobald der Rechnungsbetrag 400 Euro brutto übersteigt, gelten die vollständigen Rechnungsvorschriften des § 11 UStG. Das bedeutet: Alle Pflichtangaben müssen enthalten sein, einschließlich:
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- UID-Nummer des Rechnungsstellers
- Gesonderter Ausweis von Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttobetrag
- UID-Nummer des Empfängers (bei Rechnungen über 10.000 Euro oder innergemeinschaftlichen Leistungen)
Wichtig: Die 400-Euro-Grenze bezieht sich auf den Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer), nicht auf den Nettobetrag.
Häufige Fehler bei Kleinbetragsrechnungen
- Grenze überschritten: Der Rechnungsbetrag liegt knapp über 400 Euro, aber der Unternehmer stellt trotzdem eine vereinfachte Rechnung aus. Das kann den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden.
- Steuersatz vergessen: Auch bei der Kleinbetragsrechnung muss der Steuersatz angegeben werden. „180 Euro" allein genügt nicht – es muss „180 Euro inkl. 20 % USt" heißen.
- Leistungsdatum fehlt: Das Datum der Leistungserbringung ist auch bei der Kleinbetragsrechnung Pflicht.
- Künstliche Aufteilung: Einen Auftrag über 600 Euro in zwei Rechnungen zu je 300 Euro aufzuteilen, um die Kleinbetragsgrenze zu nutzen, ist unzulässig.
Fazit
Die Kleinbetragsrechnung ist eine praktische Vereinfachung für den Alltag. Gerade Handwerker, die viele kleine Aufträge abwickeln, profitieren davon. Achten Sie aber darauf, dass die verbleibenden Pflichtangaben vollständig sind – sonst kann der Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Jetzt volvi kostenlos testen
volvi erkennt automatisch, ob Ihre Rechnung unter 400 Euro liegt, und passt die Pflichtangaben entsprechend an.
KOSTENLOS TESTEN