Aufbewahrungspflicht in Österreich: Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

12. November 2024 | 5 Min. Lesezeit

Aufbewahrungspflicht für Rechnungen in Österreich

Rechnungen, Angebote, Verträge, Kontoauszüge – als Unternehmer in Österreich sind Sie verpflichtet, Ihre geschäftlichen Unterlagen über Jahre hinweg aufzubewahren. Doch wie lange genau? Welche Dokumente sind betroffen? Und darf man alles digital speichern? Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick.

Die gesetzliche Grundlage: 7 Jahre nach BAO §132

Die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen in Österreich ist in der Bundesabgabenordnung (BAO), § 132 geregelt. Dort heißt es sinngemäß:

Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, für das die letzte Eintragung vorgenommen wurde.

Konkret bedeutet das: Eine Rechnung vom März 2024 muss bis mindestens 31. Dezember 2031 aufbewahrt werden (7 Jahre ab Ende des Kalenderjahres 2024).

Achtung: Verlängerte Fristen

In bestimmten Fällen verlängert sich die Aufbewahrungspflicht:

  • Laufende Betriebsprüfung: Solange eine Betriebsprüfung läuft, dürfen keine Unterlagen vernichtet werden – auch wenn die 7-Jahres-Frist abgelaufen ist
  • Grundstücke und Gebäude: Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken müssen 22 Jahre aufbewahrt werden (wegen der Vorsteuerberichtigung)
  • Laufende Verfahren: Bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder Finanzverfahren gilt eine erweiterte Aufbewahrungspflicht

Welche Dokumente müssen aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungspflicht betrifft alle geschäftsrelevanten Unterlagen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Dokumentarten:

Rechnungen und Belege

  • Ausgangsrechnungen (Rechnungen an Ihre Kunden)
  • Eingangsrechnungen (Rechnungen Ihrer Lieferanten)
  • Stornorechnungen und Gutschriften
  • Kassenbelege und Kassabuch
  • Quittungen

Angebote und Aufträge

  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Auftragsbestätigungen
  • Lieferscheine
  • Bestellungen

Bankwesen und Finanzen

  • Kontoauszüge
  • Überweisungsbelege
  • Kreditverträge
  • Darlehensunterlagen

Verträge und Korrespondenz

  • Geschäftsverträge
  • Miet- und Leasingverträge
  • Versicherungspolizzen
  • Geschäftsrelevante E-Mails und Briefe

Buchhaltung und Steuern

  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA)
  • Steuererklärungen und Steuerbescheide
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Digitale Aufbewahrung: Seit 2012 erlaubt

Die gute Nachricht: Seit 2012 ist die digitale Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Österreich ausdrücklich erlaubt. Sie müssen also nicht mehr Ordner um Ordner mit Papierbelegen im Keller stapeln.

Allerdings gelten für die digitale Archivierung bestimmte Anforderungen:

Anforderungen an die digitale Archivierung

  • Vollständigkeit: Alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen lückenlos archiviert werden
  • Unveränderbarkeit: Die Dokumente dürfen nachträglich nicht verändert werden können. Ein PDF auf der Festplatte reicht theoretisch – besser ist jedoch ein System mit Versionierung
  • Lesbarkeit: Die Dokumente müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar sein. Achten Sie auf gängige Dateiformate (PDF, nicht proprietäre Formate)
  • Ordnung: Die Unterlagen müssen systematisch geordnet und innerhalb angemessener Zeit auffindbar sein
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt die Daten maschinell auswerten können

Originalform beachten

Ein wichtiger Grundsatz: Dokumente müssen in der Form aufbewahrt werden, in der sie empfangen oder erstellt wurden:

  • Eine per E-Mail erhaltene Rechnung muss digital aufbewahrt werden – ein Ausdruck allein reicht nicht
  • Eine per Post erhaltene Papierrechnung darf gescannt und digital aufbewahrt werden – das Original darf dann vernichtet werden

Tipps für die digitale Archivierung

Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre digitale Archivierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht:

1. Verwenden Sie ein Rechnungsprogramm

Ein professionelles Rechnungsprogramm wie volvi archiviert alle Rechnungen und Dokumente automatisch und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen sich um die Archivierung nicht mehr kümmern.

2. Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig

Erstellen Sie regelmäßig Backups Ihrer Geschäftsunterlagen. Cloud-basierte Lösungen haben den Vorteil, dass die Datensicherung automatisch erfolgt.

3. Verwenden Sie eine klare Ordnerstruktur

Wenn Sie Dokumente auf Ihrem Computer speichern, verwenden Sie eine systematische Ordnerstruktur – z.B. nach Jahr, Monat und Dokumentart.

4. Scannen Sie Papierbelege zeitnah

Scannen Sie Papierbelege möglichst am selben Tag. So vermeiden Sie, dass sich Belege ansammeln und verloren gehen.

5. Prüfen Sie die Lesbarkeit

Stellen Sie sicher, dass gescannte Dokumente gut lesbar sind. Achten Sie auf ausreichende Auflösung (mindestens 300 dpi) und überprüfen Sie die Qualität des Scans.

Strafen bei Verstößen

Die Nichtbeachtung der Aufbewahrungspflichten kann ernsthafte Konsequenzen haben:

  • Schätzung durch das Finanzamt: Wenn Sie bei einer Betriebsprüfung Unterlagen nicht vorlegen können, darf das Finanzamt Ihre Einkünfte schätzen. Diese Schätzung fällt in der Regel zu Ihren Ungunsten aus.
  • Verlust des Vorsteuerabzugs: Ohne Eingangsrechnungen können Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
  • Finanzstrafen: Bei vorsätzlicher Vernichtung von Unterlagen drohen Finanzstrafen gemäß dem Finanzstrafgesetz.
  • Beweislastumkehr: Im Streitfall liegt die Beweislast bei Ihnen. Ohne Unterlagen können Sie Ihre Position nicht belegen.

Die konsequente Archivierung aller Geschäftsunterlagen ist also nicht nur eine lästige Pflicht, sondern schützt Sie im Ernstfall vor erheblichen finanziellen Nachteilen.

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